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DGMKG-Experte Thomas Mrosk informiert in Aufklärungsvideos über die Behandlung von Hautkrebs - Foto:

Awareness-Kampagnen

DGMKG informiert zu Hautkrebsbehandlung

70 Prozent des hellen Hautkrebses entsteht aufgrund der Sonnenexposition im Gesicht – darauf macht die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. (DGMKG) aufmerksam. In einer aktuellen Aufklärungskampagne, die via Instagram, Facebook und X ausgespielt wird, positionieren sich die Fachärzte als geeignete Ansprechpartner:innen in Sachen Hautkrebsoperationen – auch vor dem Hintergrund von Kapazitätsengpässen bei Hautärzt:innen.

"Wer schuppende Hautstellen, Geschwüre oder Knotenbildungen im Gesicht entdeckt, sollte direkt oder auf Überweisung durch Hautärzte einen Gesichtschirurgen für die operative Behandlung aufsuchen", so DGMKG-Experte Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Mrosk. In Aufklärungsvideos informiert er im Zuge der DGMKG-Kampagne über die Symptome und die Behandlung von Gesichtshautkrebs.

"Mit unserer Kampagne wollen wir auf die besondere Qualität der fachärztlichen Behandlung durch MKG-Chirurg:innen aufmerksam", sagt Professor Dr. Dr. Hendrik Terheyden, DGMKG-Pressesprecher. Es sei noch nicht ausreichend bekannt, dass die Spezialisten für die operative Behandlung der Gesichtshaut die MKG-Chirurg:innen sind. Mit der Kampagne sollen sowohl die breite Bevölkerung als auch dermatologische und allgemeinmedizinische Überweiserpraxen erreicht werden.

"Viele Menschen denken bei der Abklärung von Hauterkrankungen im Gesicht – etwa zur Untersuchung von Gesichtstumoren – zuerst an Dermatologen. Das ist auch gut und richtig. Wenn aber operiert werden muss, dann kommt es auf Chirurgen und deren operative Expertise an – im Falle des Gesichts auf die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Viele denken in dieser Situation nicht an MKG-Fachärzt:innen – auch viele wissen nicht, bei welchen Krankheitsbildern Gesichtsspezialist:innen zur Rate gezogen werden sollten", so Terheyden.

Seit Januar 2024 bereits läuft eine Awareness-Kampagne zum Facharztstandard der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg:innen (wir berichteten). Sie soll auf die doppelten Kompetenzen dieser Arztgruppe als Mediziner:innen als auch Zahnmediziner:innen hinweisen. 

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