
Reichweitenmessung
IVW erfasst künftig auch Newsletter-Verbreitung
Die IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern) in Berlin erweitert ihr Prüfangebot: Ab dem 4. Quartal 2025 wird sie auch Newsletter in ihre Reichweitenmessung aufnehmen. Herausgeber können ihre digitalen Angebote künftig zertifizieren lassen. Die entsprechenden Verbreitungsdaten sollen quartalsweise und ausschließlich online im IVW-Portal veröffentlicht werden.
Ziel des neuen Meldeverfahrens ist es, die Verbreitung an gültige und zustellbare E-Mail-Adressen transparent zu erfassen. Unter dem Gattungsbegriff „Newsletter“ versteht die IVW ein regelmäßig erscheinendes, digitales Informationsmedium – kostenfrei oder kostenpflichtig –, das eigenständig redaktionelle Inhalte bietet und als Werbeträger vermarktet wird. Werbefreie Newsletter müssen einer bereits IVW-erfassten Marke zugeordnet werden.
Bislang fehlte es in Deutschland an einer neutralen Instanz, die vergleichbare und geprüfte Kennzahlen zur Verbreitung und Öffnungsrate von Newslettern bereitstellt, betont die IVW.
Mit der neuen Prüfung will die IVW eine prägnante, leicht verständliche Kennziffer schaffen, die als neuer Standard im deutschen Werbeträgermarkt etabliert werden soll.
Anja Kruse-Anyaegbu 17.10.2025
